Strahlenschutz, was bleibt und was ist neu? (Totalrevision StSV 2018)
Als Grundlage für diesen Kurs dient die revidierte Strahlenschutz- und deren Ausbildungsverordnung, welche am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.
Diese Fortbildung informiert Sie nicht nur über die Änderungen im Strahlenschutzbereich, Ihre Rechte und Pflichten, sondern erteilt Ihnen auch praktische Strahlenschutzmassnahmen für den Praxisalltag.
Haben Sie sich die folgenden Fragen auch schon gestellt?
- Welche Änderungen im Bereich Strahlenschutz sind wichtig für mich und meine Arztpraxis?
- Wie hoch ist die Dosis eigentlich bei den Aufnahmen in der Praxis?
- Was sind DRWs (Diagnostische Referenzwerte) und wie muss ich diese in der Praxis überprüfen?
- Wie kann ich den Strahlenschutz im Alltag optimieren?
Falls ja, dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie!
Nach Absolvierung dieses Kurses erhalten Sie eine Kursbestätigung und somit einen Nachweis für die Fortbildungspflicht!
Für wen
MPAs, Ärztinnen, Ärzte, Auszubildende
Kursziele
- Die wichtigsten Änderungen der Strahlenschutzverordnung für die Arztpraxis kennen
- Ihre Rechte und Pflichten kennen und umsetzen
- Diagnostische Referenzwerte bestimmen und überprüfen
- Strahlenschutzmassnahmen im Praxisalltag anwenden und optimieren
Theoretischer Kursinhalt
- Totalrevision Strahlenschutz: Änderungen und Neuerungen der schweizerischen Strahlenschutzverordnung (StSV) und Gesetzgebung ab 01.01.2018
- Rechtfertigung und Optimierung
- Dosis (Dosisbereiche, Grenzwerte, Dosimetrie, Kategorien)
- Dosis von Untersuchungen
- Dosisflächenprodukt (DFP)
- Diagnostische Referenzwerte
- Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (StSAV)
- Fortbildungspflicht
- AEC (Belichtungsautomatik): Anwendung
- Praktische Strahlenschutzmassnahmen für den Praxisalltag (Gerät/Patient)
- Austausch und Erfahrungen
Wo
Röntgen-Schulungsraum in Spiez
NOSS-Schulzentrum
Schlösslistrasse 7
3700 Spiez
Dauer: Halbtageskurs
4 Lektionen à 45 Minuten
Wann:
Kursdaten 2023
- Kurs 1
Samstag, 07.10.2023
Zeit: 13:00 bis 16:15 Uhr
Kosten: CHF 180.– pro Person, bei minimal 7 und maximal 20 Teilnehmern