Röntgenkurse für
MPAs
Ärzte
Ärztenetzwerke

José Oggier-Bergsma
dipl. Radiologiefachfrau
Ausbildnerin FA
Praxisausbildnerin FH

Fortbildungspflicht

Per 01.01.2018 ist die die Totalrevision im Strahlenschutz, die neue «Strahlenschutzverordnung» (StSV) mit der zugehörigen «Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)» (StS-ABV) in Kraft getreten.

Insbesondere die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung beinhaltet eine wichtige Änderung:
Für alle Personen die Röntgenaufnahmen anfertigen oder anfertigen lassen (MPAs, MTRAs, Ärztinnen, Ärzte, usw.) wurde neu eine Fortbildungspflicht eingeführt.

MPAs müssen in einem Zeitraum von 5 Jahren insgesamt 8 Lektionen Fortbildung im Strahlenschutz nachweisen können. Ohne diesen Nachweis verfällt die persönliche Röntgenberechtigung.
Auch Ärzte und Ärztinnen haben die gleiche Pflicht zur Fortbildung. Allerdings müssen in 5 Jahren nur vier Lektionen belegt werden.

Alle von mir durchgeführten Kurse erfüllen die vom BAG vorausgesetzten Fortbildungskriterien und eignen sich als Nachweis für die Fortbildungspflicht für MPAs und Ärztinnen/Ärzte!

Fortbildungskriterien:

Der Wahl der Fortbildungsart und Fortbildungs-Methodik ist dem Institut überlassen. Die Fortbildung muss aber sicherstellen, dass die Kompetenzen erhalten bleiben und aktualisiert werden. Es müssen die berufsrelevanten Themen abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens zwei der folgenden drei Fortbildungsinhalte behandelt werden:

  1. Wiederholen von Gelerntem;
  2. Aktualisierung und neue Entwicklungen;
  3. gewonnene Erkenntnisse aus dem Betrieb oder aus Störfällen.

Die revidierte Ausbildungsverordnung verlangt vom Fortbildungsinstitut, dass die berufsrelevanten Fortbildungsinhalte, anhand von Beispielen aus der Praxis angeboten werden.

Nach der Fortbildung muss das Fortbildungsinstitut den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Teilnahmebestätigung ausstellen, die folgende Angaben enthält:

  1. Name, Vorname und Geburtsdatum;
  2. die Bezeichnung der Fortbildungsveranstaltung, Themen der Fortbildungsveranstaltung;
  3. das Datum der Fortbildungsveranstaltung und Anzahl absolvierte Unterrichtseinheiten.

Meine Fortbildungen können an die Fortbildungspflicht angerechnet werden!

Links:

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzausbildungverordnung